(Stand: 03. September 2024 - Version 5.2)
  
  
    Haftung des Anbieters
    
      Der angebotene Tandemfallschirmsprung ist grundsätzlich ungefährlich. Es
      ist aber nicht auszuschließen, dass bei einem Tandemfallschirmsprung auch
      bei Beachtung der größten Sorgfalt und auch bei optimalem Flugverlauf,
      etwa bei der Landung durch ungeschicktes Aufkommen, Auftreten oder durch
      Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B.
      Verstauchungen, Knochenbruch, Gehirnerschütterung o. ä..) geschehen
      können. Dieses Verletzungsrisiko kann sich in der Schirmflug- und
      Landephase durch windbedingte Einflüsse erhöhen.
    
    
      Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter vor Beginn des Sprungs darüber in
      Kenntnis zu setzen, wenn er
    
    
      
        - 
          innerhalb der letzten 12 Stunden vor dem Sprung Alkohol, Medikamente
          oder andere bewusstseinsbeeinträchtigende Substanzen zu sich genommen
          hat,
        
- innerhalb der letzten 48 Stunden beim Tauchen war,
- innerhalb der letzten 4 Wochen Blutspenden war,
- 
          innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte
          (Knochenbrüche, Bänderrisse, Gehirnerschütterungen o. ä.),
        
- 
          innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung
          (Herz, Wirbelsäule, Bluthochdruck, Organleiden, Osteoporose, o. ä.) in
          ärztlicher Behandlung war oder noch ist,
        
- 
          innerhalb der letzten 12 Monate unter nicht unerheblichen seelischen
          oder psychischen Beeinträchtigungen litt oder noch leidet,
        
- 
          innerhalb der letzten 12 Monate an Kreislaufproblemen oder
          Bewusstlosigkeit litt oder immer noch leidet,
        
- Problemen mit Gelenken (Schulter, Knie, Knöchel, o. ä.) hat,
- ein körperliches Handicap hat,
- eine Erkältung oder eine andere ansteckende Infektion hat,
- ein Piercing hat,
- schwanger ist.
 
    
      Der Anbieter haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die
      seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober
      Fahrlässigkeit.
Bei
    
    
      
        - Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
- 
          Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten
          sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
          Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
          Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), haftet der Anbieter auch
          für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner
          Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
        
 
    
      Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe
      nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit
      nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der
      erweiterten Haftung gegeben ist.
    
    
      Die Regelungen des vorstehenden Abs. 2.3. gelten für alle
      Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der
      Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus
      welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
      Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie
      gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    
    
      Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den
      vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    
    
      Der angebotene Tandemfallschirmsprung wird nach den Richtlinien des
      Deutschen Fallschirmsportverbandes gem. § 31 c LuftVG durchgeführt und
      dient vorrangig der Förderung des Fallschirmsports in der Öffentlichkeit.
    
    
    
      Versicherungen
      
        Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat der Anbieter für die
        Durchführung der Sprünge eine Halterhaftpflicht- und
        Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten
        Tandemfallschirmsysteme abgeschlossen. Dem Kunden wird auf sein
        Verlangen die Möglichkeit zur Einsicht in die Versicherungsunterlagen
        gewährt.
      
      
        Ein weitergehender Versicherungsschutz besteht nicht. Für einen
        darüberhinausgehenden Versicherungsschutz (Kranken- Unfall-
        Berufsunfähigkeitsversicherung etc.), ist der Kunde selbst
        verantwortlich.
      
     
    
    
      Haftung des Kunden, Ausschluss von Teilnehmern
      
        Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von
        Ausrüstungsgegenständen oder der Einrichtung des Anbieters oder an
        Gegenständen des Flugbetriebes haftet der Kunde, der den Schaden
        verursacht hat, vollumfänglich.
      
      
        Soweit Kunden durch Fehlverhalten ihrerseits ihre eigene Sicherheit oder
        die Sicherheit anderer gefährden, behält sich der Anbieter einen
        kostenpflichtigen Ausschluss des Teilnehmers vor. Ein Anspruch auf
        Schadensersatz aufgrund eines Ausschlusses wegen dieses Fehlverhaltens
        seitens des Kunden besteht nicht.
      
     
    
    
      Teilnahmevoraussetzungen
      
        Tandemsprünge sind bis zu einem Gewicht von 90 kg möglich.
      
      
        In Einzelfällen können Personen mit höherem Gewicht springen, dies hängt
        jedoch von verschiedenen Faktoren ab und wird am Sprungplatz vom
        verantwortlichen Tandempiloten entschieden. Ein Gewicht von über 90 kg
        ist eine deutliche Belastung für den Tandempiloten und hat einen sehr
        hohen Materialverschleiß zur Folge. Sollte ein Sprung mit einem Kunden
        über 90 Kg möglich sein, so wird ein Aufpreis von 10 € pro kg über 90 kg
        erhoben. Gewogen wird am Sprungtag in Kleidung.
      
      
        Bei minderjährigen Teilnehmern muss die schriftliche
        Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten am Sprungtag
        vorliegen.
      
     
    
    
      Tickets für Tandemfallschirmsprünge
      
        Tickets erlangen erst bei vollständiger Bezahlung Gültigkeit.
      
      
        Beim Kauf eines Tickets muss der Kunde noch keinen festen Termin buchen.
      
      
        Tickets des Anbieters sind ab Ende des Jahres des Erwerbs bis zum 15.
        Oktober des übernächsten Jahres gültig.
      
      
        Die Gültigkeit eines Tickets kann bis 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit
        gegen eine Gebühr von 25 € um ein weiteres Jahr verlängert werden.
      
      
        Tickets sind übertragbar, d. h. der Kunde darf das Ticket an Dritte
        weitergeben.
      
      
        Beim Versand von Tickets über den Postweg haftet der Anbieter nicht für
        Verzögerungen auf dem Postweg, oder das Versandrisiko.
      
      
        Der Anbieter bietet die Möglichkeit die Tickets gegen entsprechenden
        Aufpreis per Einschreiben oder Express zu versenden.
      
      
        Bei Verlust eines Tickets erhält der Kunde nach Abgabe einer
        Verlusterklärung ein Ersatzticket. Für Missbrauch durch Abhandenkommen
        haftet der Anbieter nicht.
      
      
        Der Anbieter hat das Recht für Tickets, welche nicht im Jahr des Kaufes
        eingelöst werden, eine nachträgliche Preiserhöhung von 5% zu verlangen,
        um Kostensteigerungen beim Flugbenzin weiterzugeben. Betroffene Tickets
        sind erst nach Bezahlung der Preiserhöhung gültig.
      
     
    
    
      Buchung von Tandemsprüngen
      
        Termine und Veranstaltungsorte sind auf der Webseite des Anbieters
        veröffentlicht oder können telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
      
      
        Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.
      
      
        Fallschirmsport ist witterungsabhängig. Es kann daher bei Tandemsprüngen
        zu witterungsbedingten Verzögerungen oder auch zu Absagen kommen. Eine
        witterungsbedingte Absage kann auch im Laufe eines Sprungtages erfolgen.
        Eine Entscheidung zu solch einer Absage trifft ausschließlich der
        Anbieter. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Absage oder
        einer Verzögerung besteht seitens des Kunden nicht.
      
      
        Soweit der Sprung nicht beendet oder aufgrund höherer Gewalt,
        behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der
        Sicherheit nicht zu Ende geführt werden kann, besteht ein Anspruch auf
        Schadensersatz nur, soweit die Undurchführbarkeit vom Anbieter zu
        vertreten ist.
      
      
        Sollte es aus Flugbetriebsgründen notwendig sein den Sprungbetrieb an
        einen anderen Flugplatz zu verlegen, so berechtigt dies den Teilnehmer
        nicht zur Stornierung, sofern der Ausweichflugplatz mit dem Auto in der
        Regel innerhalb von zwei Stunden vom gebuchten Flugplatz zu erreichen
        ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht seitens des Teilnehmers
        nicht.
      
      
        Mit der Buchung eines Termins geht der Kunde eine verbindliche
        Zahlungsverpflichtung ein.
Der Anbieter bietet dafür folgende
        Zahlungsarten an:
      
      
        
          - 
            Vorab gekauftes Ticket des Anbieters.
 Tickets müssen am
            Sprungtag zur Einlösung gültig sein.
- 
            Gutscheine von Partnern des Anbieters (z. B. Jochen Schweizer,
            mydays,...).
 Gutscheine müssen am Sprungtag zur Einlösung
            gültig sein.
 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt erst
            dann als erfüllt, wenn der Gutschein vom Partner abgerechnet wurde.
- 
            Barzahlung am Sprungtag, für spontane Buchungen ohne Termin.
 Es
            gelten die am Sprungtag gültigen Preise.
 
     
    
    
      Umbuchen oder stornieren von Buchungen
      
        Wird eine vereinbarte Terminbuchung zum Tandemfallschirmsprung seitens
        des Kunden nicht eingehalten oder nicht rechtzeitig abgesagt, gilt die
        im Folgenden aufgeführte Storno-Staffelung:
      
      
        
          - Mehr als 10 Tage vor bestätigtem Termin kostenfrei
- Mehr als 2 Tage vor bestätigtem Termin: 50 €
- Bis 2 Tage vor dem Termin: 100%
 
      
        Diese Stornoregelungen gilt auch für den Fall, dass ein Krankheitsfall
        der Verhinderungsgrund ist.
      
      
        Bei einer Terminverschiebung oder Terminabsage besteht kein Recht auf
        die Freigabe von Gutscheinen von Partnern.
      
     
    
    
      Gruppenbuchungen
      
        Bei Gruppenbuchungen ist der Anbieter bemüht, dass die Gruppe möglichst
        gemeinsam springen kann. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wenn
        die Gruppe nicht gemeinsam springen kann, besteht kein Anspruch auf
        Rücktritt oder Schadenersatz.
      
     
    
    
      Foto und Videoaufnahmen
      
        Der Kunde kann gegen Aufpreis Foto- oder Videoaufnahmen während des
        Tandemfallschirmsprunges durchführen lassen. Diese erfolgen entweder
        durch einen separaten Kameramann oder werden über zusätzliche technische
        Ausrüstung durch den Tandempiloten erstellt.
      
      
        Kurzentschlossene können Foto- und Videoaufnahmen auch vor Ort buchen,
        jedoch ist die Verfügbarkeit nicht garantiert.
      
      
        Bei Ausfall der Foto-, Videotechnik besteht kein Anspruch auf einen
        erneuten Sprung. In diesem Fall werden die Kosten für Foto- bzw.
        Videoaufnahmen zurückerstattet.
      
      
        Videoaufnahmen werden nach dem Sprung geschnitten und vertont. Die
        Schnittversion wird online per Downloadlink übergeben. Die
        Bereitstellung des Downloadlinks kann bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen.
      
      
        Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten.
      
      
        Fotos werden nach dem Sprung online per Downloadlink übergeben. Die
        Bereitstellung des Downloadlinks kann bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen.
      
     
    
    
      Schlussbestimmungen
      
        Auf die diesen AGB unterliegenden Verträge findet das Recht der
        Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
        Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur
        Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem
        der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben
        unberührt.
      
      
        Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person
        des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
        Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
        zwischen dem Kunden und dem Anbieter aus Vertragsverhältnissen der Sitz
        des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, auch an dem allgemeinen
        Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
      
      
        Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher
        Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Im
        Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.