Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 4Air Skydive GmbH
(Stand: 03. September 2024 - Version 5.2)
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der 4Air Skydive GmbH, Hasenweg 1,
86836 Graben (im Folgenden: „Anbieter“) und ihren Kunden/innen (im
Folgenden: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung und/oder
Buchung gültigen Fassung.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei
denn, die 4Air Skydive GmbH stimmt anderen AGB ausdrücklich schriftlich
zu. Der Vorrang abweichender Individualabreden bleibt unberührt.
Die 4Air Skydive GmbH tritt als Anbieter unter dem Vermarktungsnamen
„PARANODON Tandemspringen“ auf.
Haftung des Anbieters
Der angebotene Tandemfallschirmsprung ist grundsätzlich ungefährlich. Es
ist aber nicht auszuschließen, dass bei einem Tandemfallschirmsprung auch
bei Beachtung der größten Sorgfalt und auch bei optimalem Flugverlauf,
etwa bei der Landung durch ungeschicktes Aufkommen, Auftreten oder durch
Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B.
Verstauchungen, Knochenbruch, Gehirnerschütterung o. ä..) geschehen
können. Dieses Verletzungsrisiko kann sich in der Schirmflug- und
Landephase durch windbedingte Einflüsse erhöhen.
Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter vor Beginn des Sprungs darüber in
Kenntnis zu setzen, wenn er
- innerhalb der letzten 12 Stunden vor dem Sprung Alkohol, Medikamente oder andere bewusstseinsbeeinträchtigende Substanzen zu sich genommen hat,
- innerhalb der letzten 48 Stunden beim Tauchen war,
- innerhalb der letzten 4 Wochen Blutspenden war,
- innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte (Knochenbrüche, Bänderrisse, Gehirnerschütterungen o. ä.),
- innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bluthochdruck, Organleiden, Osteoporose, o. ä.) in ärztlicher Behandlung war oder noch ist,
- innerhalb der letzten 12 Monate unter nicht unerheblichen seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen litt oder noch leidet,
- innerhalb der letzten 12 Monate an Kreislaufproblemen oder Bewusstlosigkeit litt oder immer noch leidet,
- Problemen mit Gelenken (Schulter, Knie, Knöchel, o. ä.) hat,
- ein körperliches Handicap hat,
- eine Erkältung oder eine andere ansteckende Infektion hat,
- ein Piercing hat,
- schwanger ist.
Der Anbieter haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Bei
Bei
- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
- Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), haftet der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe
nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit
nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der
erweiterten Haftung gegeben ist.
Die Regelungen des vorstehenden Abs. 2.3. gelten für alle
Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie
gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der angebotene Tandemfallschirmsprung wird nach den Richtlinien des
Deutschen Fallschirmsportverbandes gem. § 31 c LuftVG durchgeführt und
dient vorrangig der Förderung des Fallschirmsports in der Öffentlichkeit.
Versicherungen
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat der Anbieter für die
Durchführung der Sprünge eine Halterhaftpflicht- und
Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten
Tandemfallschirmsysteme abgeschlossen. Dem Kunden wird auf sein
Verlangen die Möglichkeit zur Einsicht in die Versicherungsunterlagen
gewährt.
Ein weitergehender Versicherungsschutz besteht nicht. Für einen
darüberhinausgehenden Versicherungsschutz (Kranken- Unfall-
Berufsunfähigkeitsversicherung etc.), ist der Kunde selbst
verantwortlich.
Haftung des Kunden, Ausschluss von Teilnehmern
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von
Ausrüstungsgegenständen oder der Einrichtung des Anbieters oder an
Gegenständen des Flugbetriebes haftet der Kunde, der den Schaden
verursacht hat, vollumfänglich.
Soweit Kunden durch Fehlverhalten ihrerseits ihre eigene Sicherheit oder
die Sicherheit anderer gefährden, behält sich der Anbieter einen
kostenpflichtigen Ausschluss des Teilnehmers vor. Ein Anspruch auf
Schadensersatz aufgrund eines Ausschlusses wegen dieses Fehlverhaltens
seitens des Kunden besteht nicht.
Teilnahmevoraussetzungen
Tandemsprünge sind bis zu einem Gewicht von 90 kg möglich.
In Einzelfällen können Personen mit höherem Gewicht springen, dies hängt
jedoch von verschiedenen Faktoren ab und wird am Sprungplatz vom
verantwortlichen Tandempiloten entschieden. Ein Gewicht von über 90 kg
ist eine deutliche Belastung für den Tandempiloten und hat einen sehr
hohen Materialverschleiß zur Folge. Sollte ein Sprung mit einem Kunden
über 90 Kg möglich sein, so wird ein Aufpreis von 10 € pro kg über 90 kg
erhoben. Gewogen wird am Sprungtag in Kleidung.
Bei minderjährigen Teilnehmern muss die schriftliche
Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten am Sprungtag
vorliegen.
Tickets für Tandemfallschirmsprünge
Tickets erlangen erst bei vollständiger Bezahlung Gültigkeit.
Beim Kauf eines Tickets muss der Kunde noch keinen festen Termin buchen.
Tickets des Anbieters sind ab Ende des Jahres des Erwerbs bis zum 15.
Oktober des übernächsten Jahres gültig.
Die Gültigkeit eines Tickets kann bis 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit
gegen eine Gebühr von 25 € um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Tickets sind übertragbar, d. h. der Kunde darf das Ticket an Dritte
weitergeben.
Beim Versand von Tickets über den Postweg haftet der Anbieter nicht für
Verzögerungen auf dem Postweg, oder das Versandrisiko.
Der Anbieter bietet die Möglichkeit die Tickets gegen entsprechenden
Aufpreis per Einschreiben oder Express zu versenden.
Bei Verlust eines Tickets erhält der Kunde nach Abgabe einer
Verlusterklärung ein Ersatzticket. Für Missbrauch durch Abhandenkommen
haftet der Anbieter nicht.
Der Anbieter hat das Recht für Tickets, welche nicht im Jahr des Kaufes
eingelöst werden, eine nachträgliche Preiserhöhung von 5% zu verlangen,
um Kostensteigerungen beim Flugbenzin weiterzugeben. Betroffene Tickets
sind erst nach Bezahlung der Preiserhöhung gültig.
Buchung von Tandemsprüngen
Termine und Veranstaltungsorte sind auf der Webseite des Anbieters
veröffentlicht oder können telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.
Fallschirmsport ist witterungsabhängig. Es kann daher bei Tandemsprüngen
zu witterungsbedingten Verzögerungen oder auch zu Absagen kommen. Eine
witterungsbedingte Absage kann auch im Laufe eines Sprungtages erfolgen.
Eine Entscheidung zu solch einer Absage trifft ausschließlich der
Anbieter. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Absage oder
einer Verzögerung besteht seitens des Kunden nicht.
Soweit der Sprung nicht beendet oder aufgrund höherer Gewalt,
behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der
Sicherheit nicht zu Ende geführt werden kann, besteht ein Anspruch auf
Schadensersatz nur, soweit die Undurchführbarkeit vom Anbieter zu
vertreten ist.
Sollte es aus Flugbetriebsgründen notwendig sein den Sprungbetrieb an
einen anderen Flugplatz zu verlegen, so berechtigt dies den Teilnehmer
nicht zur Stornierung, sofern der Ausweichflugplatz mit dem Auto in der
Regel innerhalb von zwei Stunden vom gebuchten Flugplatz zu erreichen
ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht seitens des Teilnehmers
nicht.
Mit der Buchung eines Termins geht der Kunde eine verbindliche
Zahlungsverpflichtung ein.
Der Anbieter bietet dafür folgende Zahlungsarten an:
Der Anbieter bietet dafür folgende Zahlungsarten an:
-
Vorab gekauftes Ticket des Anbieters.
Tickets müssen am Sprungtag zur Einlösung gültig sein. -
Gutscheine von Partnern des Anbieters (z. B. Jochen Schweizer,
mydays,...).
Gutscheine müssen am Sprungtag zur Einlösung gültig sein.
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt erst dann als erfüllt, wenn der Gutschein vom Partner abgerechnet wurde. -
Barzahlung am Sprungtag, für spontane Buchungen ohne Termin.
Es gelten die am Sprungtag gültigen Preise.
Umbuchen oder stornieren von Buchungen
Wird eine vereinbarte Terminbuchung zum Tandemfallschirmsprung seitens
des Kunden nicht eingehalten oder nicht rechtzeitig abgesagt, gilt die
im Folgenden aufgeführte Storno-Staffelung:
- Mehr als 10 Tage vor bestätigtem Termin kostenfrei
- Mehr als 2 Tage vor bestätigtem Termin: 50 €
- Bis 2 Tage vor dem Termin: 100%
Diese Stornoregelungen gilt auch für den Fall, dass ein Krankheitsfall
der Verhinderungsgrund ist.
Bei einer Terminverschiebung oder Terminabsage besteht kein Recht auf
die Freigabe von Gutscheinen von Partnern.
Gruppenbuchungen
Bei Gruppenbuchungen ist der Anbieter bemüht, dass die Gruppe möglichst
gemeinsam springen kann. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wenn
die Gruppe nicht gemeinsam springen kann, besteht kein Anspruch auf
Rücktritt oder Schadenersatz.
Foto und Videoaufnahmen
Der Kunde kann gegen Aufpreis Foto- oder Videoaufnahmen während des
Tandemfallschirmsprunges durchführen lassen. Diese erfolgen entweder
durch einen separaten Kameramann oder werden über zusätzliche technische
Ausrüstung durch den Tandempiloten erstellt.
Kurzentschlossene können Foto- und Videoaufnahmen auch vor Ort buchen,
jedoch ist die Verfügbarkeit nicht garantiert.
Bei Ausfall der Foto-, Videotechnik besteht kein Anspruch auf einen
erneuten Sprung. In diesem Fall werden die Kosten für Foto- bzw.
Videoaufnahmen zurückerstattet.
Videoaufnahmen werden nach dem Sprung geschnitten und vertont. Die
Schnittversion wird online per Downloadlink übergeben. Die
Bereitstellung des Downloadlinks kann bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen.
Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten.
Fotos werden nach dem Sprung online per Downloadlink übergeben. Die
Bereitstellung des Downloadlinks kann bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen.
Schlussbestimmungen
Auf die diesen AGB unterliegenden Verträge findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur
Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem
der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben
unberührt.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
zwischen dem Kunden und dem Anbieter aus Vertragsverhältnissen der Sitz
des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, auch an dem allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Im
Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.